Staatliche Förderungsmöglichkeiten und Zuschüsse

für mehr Sicherheit Zuhause

Der Einbau von einbruchhemmenden Sicherheitsmaßnahmen in privaten Wohnräumen wird gefördert. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet im Rahmen von Förderprogrammen Zuschüsse und Kredite für mechanischen Schutz gegen Einbruch.

KFW Förderung

Die ersten 1.000 Euro werden mit 20 Prozent Zuschuss gefördert, alle Investitionskosten darüber hinaus mit weiteren 10 Prozent. Bezuschusst werden insgesamt Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro.

Beispiel:
Scherengitter Terassentür Stahl verzinkt Breite 2,00 m Höhe 2,00 m = 1.799,- € Gesamtpreis inkl. Lieferung und MwSt.
(20 % von 1.000,- € = 200,- € + 10 % von 799,- € = abzüglich – 79,90 €)
Gesamtförderung 279,90 €

 

So geht’s – die Schritte der Förderung

Über die KfW kann der Zuschuss von 20 bzw. 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Material und Installation beantragt werden. Die Fördersumme reicht bis maximal 1.600 Euro Zuschuss pro Wohneinheit. Wichtig ist, den Antrag vor Umsetzung der Maßnahmen einzureichen, denn eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich! Ist der Antrag eingereicht, können einige Wochen vergehen, bis dieser geprüft wurde. Der Zuschuss wird dann nach Abschluss der Maßnahmen ausgezahlt.

Alle Informationen zu den Fördermaßnahmen und den Voraussetzungen stellt die KfW auf der zentralen Internetseite www.kfw.de/zuschussportal zur Verfügung. Interessierte Verbraucher können sich dort online registrieren und die gewünschten Zuschüsse einfach online beantragen.

  

Regionale Förderung

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ab sofort der Einbau von Sicherheitsmaßnahmen gegen Einbruch am und im Gebäude gefördert wird. Förderung „Maßnahmen zum Einbruchschutz“
Unterstützt werden Maßnahmen zum Einbruchschutz mit einem zinsgünstigen Darlehen (Effektivzins: 1 %) bis zu max. 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch mindestens 1.500 Euro und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung/Haus. Demnach ist ein Antrag auf Förderung ab einem Gesamtwert von 3.000 Euro möglich. Weitere Details zu den Förderungen sowie Kontakt Ihre für Sie zuständige Bewilligungsbehörden und deren Erreichbarkeit finden Sie unter nrwbank.de

Stadt Heidelberg fördert privaten Wohnraum mit dem Wohnungsentwicklungsprogramm.
Hier sind verschiedenste Programme von Zuschüssen für barrierefreies Bauen bis hin zum Baulandmanagement inbegriffen. Darin befindet sich auch die Maßnahme „Heidelberger Schlossprämie“ zur Verbesserung des Einbruchschutzes. Um Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, ihr Haus oder ihre Wohnung gegen Einbruch zu sichern, hat die Stadt Heidelberg das Förderprogramm „Die Heidelberger Schlossprämie“ aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger können beim Einbau von mechanischer Sicherheitstechnik einen Zuschuss von 25 Prozent bis maximal 2.500 Euro erhalten. Sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter können die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen mit der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg abgestimmt und in den Sicherungsempfehlungen festgehalten sind. Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen. Details und Infomaterial zu den Förderprogrammen der Stadt Heidelberg finden Sie unter Heidelberg.de

Freistaat Sachsen fördert Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen zinsgünstigen Darlehen. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist die Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass sich das Vorhaben in einem Gebiet befindet, das nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen ist oder den demografischen und wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Nutzen Sie im ersten Schritt des Verfahrensablaufes das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank. Die Kontaktdaten unter www.sab.sachsen.de

 

Die genauen Bedingungen der jeweiligen Förderung erfahren Sie beim jeweiligen Träger. Insbesondere übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.